planung

Die Gesamtleistung umfasst die Planungsbereiche:

Vorentwurf, das ist das Entwickeln eines grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Bauherrn gewünschten Konzeptrichtung. Eine generelle Vorabstimmung mit den Behörden wird vorgenommen. Die Darstellung der Lösung erfolgt in Form von Skizzen sowie einem Erläuterungsbericht. Grobkostenschätzung mit der für diese Entwurfsstufe vorgesehenen Schwankungsbreite.

Entwurf bedeutet das Durcharbeiten des Vorentwurfs in zeichnerischer Darstellung. In der Regel werden Grundrisse, Ansichten und Schnitte erarbeitet. Objektbeschreibung mit Erläuterungen und Materialkonzept. Kostenberechnung

Einreichung mit Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen und Abklärungen. Zeichnungen und Schriftstücke auf Grundlage des Entwurfs. Unterstützung des Bauherrn bei der Bauverhandlung.

Ausführungsplanung zur bautechnischen Umsetzung der Behördlich genehmigten Einreichplanung. Einarbeiten technischer Informationen von Sonderfachleuten. Zeichnerische Darstellung des Objekts als Ausführungs- und Detailzeichnungen in den jeweils erforderlichen Massstäben.

Kostenermittlungsgrundlage: Erstellen der Leistungsverzeichnisse und Ermittlung der Herstellungskosten im Rahmen eines Kostenanschlages.

Künstlerische Oberleitung: Überwachung der Herstellung in gestalterischer und künstlerischer Hinsicht, Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerks im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.

Technische Oberleitung